Zollabwicklung für Import, Export und Transit

Unabhängiges Zollbüro für die effiziente und regelkonforme Abwicklung von Zollverfahren für Unternehmen im internationalen Warenverkehr.

Unsere
Dienstleistungen

    • Tarifierung (HS / TARES)

    • Präferenznachweise (EUR.1, Ursprungserklärungen)

    • Unterstützung bei Sonder- und Problemfällen

    • Übernahme der kompletten Zollabwicklung

    • Entlastung interner Ressourcen

    • Direkte Kommunikation mit Behörden

Import (Schweiz)

End-to-End Abwicklung für Einfuhren in die Schweiz – inklusive der erforderlichen Ausfuhr auf EU/DE-Seite (sofern nicht bereits durch Ausführer/Spediteur erledigt).

Benötigte Unterlagen:

Export (Schweiz → DE/EU) – inkl. DE/EU-Einfuhr als Prozessbestandteil

End-to-End Abwicklung für Ausfuhren aus der Schweiz – inklusive der erforderlichen Einfuhr in Deutschland/EU (sofern beauftragt).

Benötigte Unterlagen:

Rechnungsanforderungen für EU-Zollverfahren (Allgemein):


Für Zollverfahren in der EU benötigen wir eine vollständige und konsistente Handelsrechnung. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben führen regelmäßig zu Rückfragen, Verzögerungen und Zusatzaufwand.

Die Rechnung sollte mindestens enthalten:

  • Verkäufer/Exporteur (Name, vollständige Anschrift, Land)

  • Käufer/Importeur (Name, vollständige Anschrift, Land)

  • EORI-Nummer des Importeurs (sofern der Importeur zollrechtlich auftritt)

  • USt-ID/VAT-ID der beteiligten Parteien (falls vorhanden/erforderlich)

  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum

  • Incoterm inkl. Ort (z. B. DAP Freiburg, FCA Zürich)

  • Warenbeschreibung (handelsüblich, eindeutig), Menge, Einheit

  • Einzelpreis und Gesamtpreis, Währung

  • Ursprungsland je Position (falls relevant)

  • Lieferadresse und Rechnungsadresse (falls abweichend)

  • Transport-/Versicherungskosten und sonstige Nebenkosten (falls nicht im Warenpreis enthalten und zollwertrelevant)

Wichtig:
Wenn der Importeur keine geeignete Registrierung (z. B. EORI/VAT-Konstellation) hat, muss vorab geklärt werden, ob eine Registrierung beantragt wird oder ein geeigneter Importeur/Vertreter benannt wird. Ein Fiskalvertreter kann je nach EU-Land erforderlich oder sinnvoll sein; aktuell muss dieser gegebenenfalls durch den Auftraggeber gestellt werden.

Rechnungsanforderungen für Einfuhren nach Deutschland (DE-Import):

Für deutsche Einfuhrzollanmeldungen (DE-Import) benötigen wir eine Handelsrechnung, die die Zollabfertigung ohne Rückfragen ermöglicht.

Die Rechnung sollte mindestens enthalten:

  • Verkäufer/Exporteur (Name, vollständige Anschrift, Land)

  • Deutscher Importeur (Einführer) (Name, vollständige Anschrift, Land)

  • EORI-Nummer des deutschen Importeurs (zwingend für die Einfuhrabfertigung)

  • USt-ID des Importeurs (falls vorhanden/erforderlich)

  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum

  • Incoterm inkl. Ort (z. B. DAP Singen, DDP Freiburg)

  • Warenbeschreibung (handelsüblich, eindeutig), Menge, Einheit

  • Einzel- und Gesamtpreise, Währung

  • Ursprungsland je Position (falls relevant)

  • Lieferadresse und Rechnungsadresse (falls abweichend)

  • Transport-/Versicherungskosten und sonstige Nebenkosten (falls nicht im Warenpreis enthalten und zollwertrelevant)

  • Aufschubkonto/Aufschub-BIN (nur wenn Einfuhrabgaben über Aufschub abgerechnet werden sollen; Berechtigung muss vorliegen)

Wichtig:

  • Die Einfuhr erfolgt unter der Verantwortung des Importeurs. Fehlende oder unklare Angaben (z. B. EORI/Adressdaten/Incoterm/Nebenkosten) führen häufig zu Verzögerungen und Zusatzaufwand.

  • Zahlung der Einfuhrabgaben: Da BorderWerk kein eigenes Aufschubkonto nutzt, müssen Zoll und Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer) im Regelfall durch den Fahrer/Transporteur direkt bei der Zollabfertigung beglichen werden, sofern kein Aufschubkonto des Importeurs bzw. des beauftragten Dienstleisters eingesetzt wird.

Transit (T1/T2)

Eröffnung, Begleitung und Erledigung von Transitverfahren inkl. Fokus auf korrekte Empfängeranschrift und Nachweise zur Löschung

Benötigte Unterlagen:

  • MRN/Referenz (falls vorhanden)

  • Abgangs-/Bestimmungszollstelle

  • exakte Empfängeranschrift

  • Warenbeschreibung / Packstücke / Gewicht

  • Transportdokument

  • Vollmacht T1/T2

Über BorderWerk GmbH

BorderWerk GmbH ist ein unabhängiges Zollbüro für Import-, Export- und Transitabwicklungen in der Schweiz und der EU.

Wir unterstützen Unternehmen ebenso wie Privatpersonen bei der regelkonformen und effizienten Durchführung von Zollverfahren – auch in komplexen und spezialisierten Fällen, die über Standardabfertigungen hinausgehen.

Dazu zählen unter anderem Tiere, Zuchtmaterial und weitere sensible oder erklärungsbedürftige Waren, bei denen besondere Sorgfalt und Erfahrung erforderlich sind.

Lebensmittelabfertigungen übernehmen wir nach Absprache. Komplexe Lebensmittelabfertigungen mit erhöhtem Bewilligungs-/Kontrollaufwand übernehmen wir grundsätzlich nicht.

Mit langjähriger Praxiserfahrung, direktem Ansprechpartner und klaren Prozessen sorgen wir für eine verlässliche Zollabwicklung ohne Umwege.

LKW vor der Zollkontrolle am Grenzübergang, mit Schildern für Zoll und Customs, Verkehrskegel, und einem Wartebereich.

Kontakt aufnehmen

Haben Sie Fragen zu Import-, Export- oder Transitabwicklungen oder benötigen Sie Unterstützung bei einem speziellen Zollfall?

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